Die Tierrettung nach aktuellem Stand und fortwährender Bemühungen nicht Teil des staatlichen Bevölkerungs- und Zivilschutzes (umgangssprachlich Katastrophenschutz) und bislang weder auf regionaler noch auf Bundesebene geplant in dessen Strukturen eingebunden. Der Bedarf an tierrettungsspezifischer Unterstützung hat sich in zurückliegenden Einsatzlagen jedoch wiederholt gezeigt. Bei einem Massenanfall verletzter bzw. betroffener Tiere (ManV-Tier) sowie bei Groß-, Flächen- und Sonderlagen unterstützen wir die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) als Fachdienst und leisten Katastrophenhilfe – beratend in der Einsatzleitung und operativ mit eigenen Kräften, Fahrzeugen und Ausrüstung. Grundlage sind unsere Kooperationen mit den Kommunen und ihren Ortspolizeibehörden sowie die enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst.
Nicht nur bei Großschadenslagen, sondern auch im Alltag werden wir im direkten Auftrag und teilweise in Vertretung der Kommunen und Behörden tätig – etwa bei der Abwicklung von Fundtieren, der Umsetzung tierschutzrechtlicher Amtsmaßnahmen und weiteren Aufgaben in originär kommunaler Zuständigkeit.
Ob Wohnungsbrand oder großflächige Schadenslage – in nahezu allen Lagen bleibt die adäquate Versorgung und Unterbringung betroffener Tiere bislang unzureichend organisiert. Besonders deutlich wird das bei größeren Evakuierungen, etwa bei Bombenfunden: Immer wieder verweigern Bewohnerinnen und Bewohner das Verlassen ihrer Wohnung, weil ihre Haustiere nicht in die vorgesehenen Notunterkünfte mitgenommen werden dürfen. Das verzögert die Räumung und bindet Einsatzkräfte. Hier setzen wir an: Wir übernehmen den sicheren Transport und die vorübergehende Unterbringung betroffener Tiere und schaffen so eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Wohnung im Ernstfall verlassen. Im großen Maßstab greifen wir dabei auf weitere Kräfte und Strukturen der Vorhaltung unseres Bundesverbandes zurück.
Für Führungskräfte in Behörden und Organisationen haben wir die entscheidungsrelevanten Themen in eigenen Bereichen aufbereitet:
Im akuten Fall erreichen Sie unsere Einsatzkräfte rund um die Uhr über die Notfallnummer. Für Fragen zu Einsatzunterstützung und Kooperationen wenden sich Behörden und BOS an unsere Koordinationsstelle.