Verwaltungshelfer
Wir werden im Einsatzalltag auf Grundlage direkter Beauftragung durch die Ortspolizeibehörden tätig und handeln in deren Auftrag und Vertretung
– nicht als selbstständige Eingriffsbehörde.
Einordnung in die Gefahrenabwehr
Unsere Tätigkeit ist in das Gefahrenabwehrsystem Baden-Württembergs eingebettet;
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Polizeirecht (PolG BW) und das Tierschutzgesetz (u. a. § 16a TierSchG).
Kooperationsvereinbarungen
In zahlreichen Kommunen unseres Einsatzgebiets sind wir auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zur Abwicklung tierischer Einsatzlagen eingebunden. In Kommunen ohne Vereinbarung erfolgt die nicht halterbezogene Tierrettung durch die Kommune selbst.
Führungssystem in Anlehnung an die DV 100
Unsere internen Führungsstrukturen orientieren sich stark an der DV 100 um im Einsatz eine größtmögliche Synergie zu erreichen
– ein offizieller Zugang zu diesen Ausbildungen wird der Tierrettung bislang nicht ermöglicht.
Für die rechtssichere Abwicklung von Einsätzen liegen unter anderem folgende Nachweise vor:
Behördliche Anmeldung
Anmeldung und Registrierung als qualifizierter Tierrettungsdienst bei den zuständigen Behörden.
Transportgenehmigung nach VO (EG) Nr. 1/2005
Genehmigung zum Transport diverser Tierarten gemäß der EU-Tiertransportverordnung.
Transportgenehmigung für (infektiöse) Tierkadaver
Zugelassener Transport von Tierkadavern zur Seuchenprävention.
Sachkundenachweis Distanzimmobilisation
Befähigung zur Distanznarkose (z. B. bei ausgebrochenen Großtieren oder nicht handhabbaren Tieren).
Fachkundenachweis Umgang mit Gefahrentieren
Nachgewiesene Fachkunde im Umgang mit gefährlichen Tieren.
Fernpiloten-Nachweise für den Drohnenbetrieb
Qualifizierte Fernpiloten in den EU-Klassen A1/3 und A2 für die Fachgruppe Drohne mit Wärmebildtechnik.