Die folgenden Antworten fassen die für Führungskräfte und Kostenträger wichtigsten Punkte zusammen. Für eine individuelle Abstimmung wenden Sie sich an unsere Koordinationsstelle.
FrageIst die Tierrettung Teil des Katastrophenschutzes?
Nein. Die Tierrettung ist nicht Teil des staatlichen Bevölkerungs- und Zivilschutzes und bislang nicht in dessen Strukturen eingebunden.
Bei ManV-Tier sowie Groß-, Flächen- und Sonderlagen mit Tierbeteiligung unterstützen wir die BOS als Fachdienst und leisten Katastrophenhilfe.
FrageUnterstellen Sie sich der Einsatzleitung?
Ja. Wir werden ausschließlich auf Anforderung tätig, unterstellen uns der örtlichen Einsatzleitung und arbeiten in deren Führungsstruktur.
FrageIn welchem Gebiet sind Sie tätig?
In drei Einsatzabteilungen (Heilbronn, Ludwigsburg, Böblingen) mit rund 4.500 km² Einsatzgebiet. Details finden Sie unter
Einsatzgebiet.
FrageWie werden Sie alarmiert?
Über feste Alarmierungs- und Zuständigkeitswege, aus bestehenden Kooperationen mit Kommunen und Ortspolizeibehörden bzw. auf Anforderung der Einsatzleitung. Die Tierrettung Unterland ist in den Leitstellen Heilbronn, Ludwigsburg und Rhein-Neckar als alarmierbare Ressouce hinterlegt.
FrageWie schnell sind Sie vor Ort?
Wir sind rund um die Uhr an 365 Tagen einsatzbereit. Garantierte Reaktionszeiten können wir – wie im Rettungsdienst üblich – nicht zusichern;
Einsatzmittel und Kräfte sind jedoch im Einsatzgebiet vorgehalten, die selbstgesetzt und überwiegend gehaltene Hilfsfrist liegt bei Ankunft innerhalb 30 Minuten.
FrageÜber welche Ausstattung verfügen Sie?
Über 7 Einsatzmittel – vom Tierrettungswagen über Boot und Anhänger bis zur Wärmebilddrohne. Ein Überblick findet sich unter
Einsatzmittel.
FrageWie kommunizieren Sie im Einsatz?
Digital über das eigene Digitalfunksystem des Bundesverbandes und analog auf eigenen zugeteilten 2-m-Frequenzen.
Eine BOS-Sprechfunkausbildung (analog / digital) ist fester Bestandteil der Helfergrundausbildung.
FrageSind Ihre Kräfte qualifiziert und versichert?
Ja. Aus- und Fortbildung erfolgen nach den bundeseinheitlichen Standards des Bundesverbandes GDT und von ADRG.
Alle Einsatzkräfte sind über ein umfassendes Versicherungspaket (Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz) abgesichert.
FrageWer trägt die Kosten eines Einsatzes?
Einsätze werden nach transparenten Sätzen abgerechnet; für Kommunen und Behörden gelten gesonderte Konditionen.
Bei Großschadenslagen erfolgt Klärung über die Strukturen vor Ort. Eine Übersicht der regulären Sätze finden Sie unter
Gebühren / Sätze.
FrageKönnen wir vorab gemeinsam üben?
Ja, ausdrücklich. Wir stehen für die Einbindung in Übungen und für Vorstellungen im Rahmen von Übungsdiensten zur Verfügung – siehe
Zusammenarbeit & Kooperation.